Fachanwältin SAV / Fachanwalt SAV
Der Schweizerische Anwaltsverband SAV bietet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Universitäten eine Zusatzausbildung für Anwältinnen und Anwälte an.
Mit dem dadurch erlangten Titel „Fachanwalt SAV / Fachanwältin SAV“ bieten die Fachanwältin und der Fachanwalt in jedem Fall Gewähr für überdurchschnittliche Kompetenz und Erfahrung . Nach dem Erhalt des Titels besteht für Fachanwälte zudem eine Weiterbildungspflicht, die vom SAV regelmässig überprüft wird. Der SAV will damit die Qualitätssicherung der Anwälte im Bereich der spezialisierten Anwaltstätigkeit sicherstellen.
Primäres Ziel der Vereingung ist es, die verlangte Weiterausbildung auf hohem Niveau sicherzustellen und den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu fördern.
Fachanwälte SAV gibt es heute in folgenden Rechtsgebieten:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Bau- und Immobilienrecht
- Familienrecht
- Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Die Ausbildung weiterer Fachanwälte ist geplant.