Ausbildung und Abschluss
Alle Mitglieder haben eine langjährige praktische Erfahrung als Anwältinnen und Anwälte im Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Sie absolvierten entweder eine umfassende Zusatzausbildung an einer Universität oder können sich sonst durch überdurchschnittliche Kenntnisse im Bereich des Haftpflicht- und Versicherungsrechts auszeichnen.